Nutzung des Raums


Wer kann den Raum nutzen?

Mieterinnen und Mieter (privat und gewerblich) sowie Eigentümerinnen und Eigentümer des Quartiers Bahnhofsareal (Baufeld 1).


Wichtige Grundsätze

·      Der Raum dient der Gemeinschaft im Quartier

·      Externe können nur teilnehmen, nicht selbst veranstalten

·      Bei Terminkonflikten haben gemeinschaftliche Nutzungen Vorrang

·      Diskriminierende oder ausschließende Nutzungen sind ausgeschlossen


Nutzungsarten

·          Gemeinschaftliche Veranstaltungen (kostenfrei)
offen für alle Bewohnenden, z. B. Spieleabend, Werken, Vorträge

·      Eigentümerversammlungen / Hausgemeinschaften (kostenfrei)

·      Öffentliche Veranstaltungen ohne Honorar (kostenfrei)
von Bewohnenden organisiert, Teilnahme auch für Externe möglich, z. B. Krabbelgruppe, Sportangebote

·      Private Feiern von Bewohnenden (geschlossene Gesellschaft, gebührenpflichtig)

·      Regelmäßige Kurse mit Teilnahmegebühr (gebührenpflichtig)
z. B. Yoga, Handarbeit

·      Gewerbliche Nutzung durch Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer (gebührenpflichtig), z. B. Workshops, Schulungen


Nutzungsentgelte

Die Nutzung des Quartiersraums ist für gemeinschaftliche und organisatorische Veranstaltungen kostenfrei.

Für private, kursbezogene oder gewerbliche Nutzungen fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an.